Das Stgw 90 bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht behalten?

Artikel-Stand 2024

Möchtest du deine persönliche Dienstwaffe nach dem Militärdienst in den Privatbesitz nehmen?
Wir zeigen dir, was du dafür beachten und planen musst.

Grundsätzlich empfehlen wir jedem Militärdienstleistenden bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht den Anspruch gelten zu machen, die persönliche Dienstwaffe in den Privatbesitz zu übernehmen.

Hierbei sind einige Dinge zu beachten:

Du musst mindestens 4 Bundesübungen 300m in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht absolviert haben.
Deswegen empfehlen wir allen Obligatorischen schützen ebenfalls gleich das Feldschiessen zu absolvieren.

Bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht musst du einen gültigen Waffenerwerbsschein dabeihaben, so wie das grüne Büchlein (Militärischen Leistungsausweis) mit den 4 eingetragenen Bundesübungen in den letzten 3 Jahren. Ebenfalls musst du an diesem Tag 100.- CHF in bar mitbringen, um gleich die Bezahlung für den Umbau des Stgw 90 für den Privatbesitz zu bezahlen.

Wichtig!

Wer seinen Eigentumsanspruch anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht nicht wahrnimmt, kann diesen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig machen.

Die Grundlage dieses Artikels basiert auf der Webseite von armee.ch und admin.ch
https://www.armee.ch/de/militaerdienst-entlassung-retablierung
https://www.vtg.admin.ch/de/entlassung-aus-der-militardienstpflicht-pa

Wenn du noch weitere Fragen hast, darfst du natürlich auch gerne auf unsere Schützenmeister zugehen.